Kosten & Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Belastung oder Erkrankung vorliegt, die einer Behandlung bedarf.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte können die Kosten einer Psychotherapie häufig ganz oder teilweise über ihre Krankenversicherung abrechnen.
Da die Leistungen je nach Tarif unterschiedlich ausfallen können, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).


Beihilfe
Auch für Beihilfeberechtigte ist eine Abrechnung der Psychotherapie in der Regel möglich. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihrer privaten Krankenversicherung über die Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selbst tragen.
In diesem Fall erhalten Sie von mir in regelmäßigen Abständen eine private Rechnung.
Eine Psychotherapie als Selbstzahler kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie eine Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

