top of page
Fragezeichen_edited_edited.png

Häufige Fragen
(FAQ)

Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch lernen wir uns zunächst kennen und besprechen Ihr Anliegen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre aktuelle Situation zu schildern und Fragen zur Therapie zu stellen. Gemeinsam schauen wir, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sein könnten.
 

Muss ich genau wissen, was mein Problem ist?

Nein. Viele Menschen kommen mit dem Gefühl, dass sie belastet sind, können dies aber zunächst nicht genau einordnen. Gemeinsam gehen wir Ihrem Anliegen auf den Grund und entwickeln ein Verständnis dafür, was Sie beschäftigt und welche Veränderungen hilfreich sein können.
 

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist einmal pro Woche statt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, vorübergehend Doppelstunden oder zwei Sitzungen pro Woche durchzuführen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie insgesamt?

Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und richtet sich nach Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und Ihrer persönlichen Situation. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen bearbeiten, andere benötigen mehr Zeit. Gemeinsam überprüfen wir den Therapieverlauf regelmäßig und stimmen die Dauer der Behandlung auf Ihren persönlichen Bedarf ab.

Kann ich mich auch melden, wenn ich mir unsicher bin, ob Psychotherapie das Richtige für mich ist?

Ja, selbstverständlich. Viele Menschen sind zunächst unsicher, ob eine Psychotherapie hilfreich sein könnte. Gerne können wir dies im Rahmen eines Erstgesprächs gemeinsam besprechen und schauen, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist.

Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?

Ich behandle derzeit Jugendliche bzw. Kinder ab 16 Jahren. 

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Ja, als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich Kassenpatienten direkt behandeln. Eine Überweisung ist nicht erforderlich — Sie können sich direkt an mich wenden. Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen können ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden. Für eine anschließende Richtlinientherapie ist in der Regel ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Nach dessen Bewilligung werden die Behandlungskosten übernommen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte wenden sich bitte vorab an ihre Versicherung, um den Leistungsumfang zu klären.

Wie läuft eine Psychotherapie bei mir ab?

Zu Beginn findet ein Erstgespräch statt, in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen zu schildern und erste Fragen zu stellen.

Anschließend folgt die sogenannte probatorische Phase. Diese umfasst bei gesetzlich Versicherten bis zu sieben Sitzungen, bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten in der Regel bis zu fünf Sitzungen (einschließlich des Erstgesprächs).

In dieser Zeit lernen wir uns besser kennen, klären Ihre Ziele und prüfen gemeinsam, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist. Gegen Ende der probatorischen Phase besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Sofern eine Richtlinientherapie sinnvoll erscheint, wird anschließend der entsprechende Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt.

bottom of page